STAND: MÄRZ 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche
Vertragsverhältnisse zwischen der SMATRA Group GmbH, Methfesselstraße 2, 38106 Braunschweig (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Geschäftspartnern und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmen im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, selbst wenn bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.4 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der konkrete Leistungsgegenstand sowie der Umfang der zu erbringenden Leistungen werden individuell zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vertraglich
vereinbart.
2.2 Die Auswahl der eingesetzten Methoden, technischen Mittel und Subunternehmer erfolgt ausschließlich nach eigenem Ermessen der SMATRA Group GmbH, sofern
nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer oder Kooperationspartner) heranzuziehen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
2.4 Ein vertragliches Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und den eingesetzten Dritten entsteht hierdurch nicht.
2.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des jeweiligen Projekts keine eigenen vertraglichen oder geschäftlichen Beziehungen zu von der SMATRA Group GmbH eingebundenen Dritten ohne deren schriftliche Zustimmung aufzunehmen oder fortzuführen.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen in seinem Verantwortungsbereich rechtzeitig und vollständig zu schaffen.
3.2 Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung notwendiger Informationen, Unterlagen und Entscheidungsträger sowie die Benennung von Ansprechpartnern.
3.3 Der Auftraggeber wird die SMATRA Group GmbH auch über alle laufenden oder in der Vergangenheit durchgeführten vergleichbaren Beratungsprojekte informieren, sofern diese für das gegenständliche Projekt von Bedeutung sein könnten.
3.4 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach, kann dies Auswirkungen auf die Fristen und Ergebnisse der Leistungserbringung haben.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Beide Parteien verpflichten sich zu einem offenen, vertrauensvollen und loyalen Umgang miteinander.
4.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen unabhängig und objektiv zu erbringen.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Maßnahmen zu unterlassen, die die Unabhängigkeit der beauftragten Berater oder sonstiger, durch den Auftragnehmer eingesetzter Dritter gefährden könnten.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Die SMATRA Group GmbH wird den Auftraggeber regelmäßig, dem Fortschritt des Projekts angemessen, über den Stand der Arbeiten informieren.
5.2 Am Ende des Projekts wird ein abschließender Bericht über die erbrachten Leistungen erstellt. Dieser wird in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Projektende bereitgestellt.
5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Durchführung der Leistungen hinsichtlich Methodik, Inhalt und Durchführung frei und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, sofern keine zwingenden vertraglichen Vorgaben bestehen.
5.4 Berichte, Ergebnisse oder Entwürfe gelten als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zugang schriftlich und begründet Einwände erhebt.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Alle im Rahmen der Leistungserbringung von der SMATRA Group GmbH erstellten Berichte, Analysen, Konzepte, Präsentationen, Modelle und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, beschränkt auf die im Vertrag vereinbarten Zwecke.
6.3 Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung – auch in veränderter Form – bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Auftragnehmer.
6.4 Im Fall eines Verstoßes gegen diese Regelung behält sich der Auftragnehmer rechtliche Schritte sowie Schadenersatzforderungen vor.
7. Gewährleistung
7.1 Die SMATRA Group GmbH verpflichtet sich, ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen.
7.2 Etwaige Mängel, die innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung auftreten, sind vom Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beheben.
7.3 Die Gewährleistung umfasst nicht solche Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, nachträgliche Änderungen oder externe Einflüsse verursacht wurden.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer lediglich bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
8.3 Der Auftragnehmer kann etwaige gegen Dritte bestehende Schadenersatzansprüche an den Auftraggeber abtreten, um eine direkte Geltendmachung zu ermöglichen.
8.4 Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz verjähren spätestens drei Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, insbesondere geschäftliche und betriebliche Informationen, vertraulich zu behandeln.
9.2 Diese Verpflichtung bleibt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus unbefristet bestehen.
9.3 Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (insbesondere der DSGVO) und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verarbeiten.
9.4 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
10. Honorar
10.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot oder Vertrag.
10.2 Das vereinbarte Honorar ist – sofern nicht anders geregelt – nach Erbringung der Leistung fällig. Zwischenabrechnungen für in sich abgeschlossene Teilleistungen sind zulässig.
10.3 Zusätzlich anfallende Nebenkosten wie Reise- oder Übernachtungskosten, Spesen oder Materialaufwand werden gesondert abgerechnet.
10.4 Sollte ein Projekt aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, bleibt der Auftragnehmer zur Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie einer pauschalen Ausfallentschädigung in Höhe von 30 % des ursprünglich vereinbarten Honorars berechtigt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
11. Elektronische Rechnungsstellung
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form per E-Mail zu übermitteln.
11.2 Der Auftraggeber erklärt sich mit diesem Verfahren ausdrücklich einverstanden und stellt sicher, dass entsprechende technische Voraussetzungen zur Entgegennahme bestehen.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und der Abrechnung.
12.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
12.3 Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder berechtigte Zweifel an der Bonität einer Partei bestehen.
12.4 Ein Kündigungsrecht gemäß § 648 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individuelle vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
13.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Braunschweig, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
13.4 Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten zunächst eine einvernehmliche Lösung anzustreben, beispielsweise durch die Durchführung eines Mediationsverfahrens mit einem neutralen Wirtschaftsmediator.
14. Leistungszeit, Lieferfristen und Gefahrübergang (für Handelsgeschäfte und E-Commerce)
14.1 Die Lieferfristen und Leistungszeiten ergeben sich aus den jeweiligen Einzelverträgen. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Lieferfrist für lagernde Waren fünf (5) Werktage ab Vertragsschluss bzw. Zahlungseingang bei vereinbarter Vorkasse.
14.2 Die Lieferung erfolgt ab dem Geschäftssitz der SMATRA Group GmbH oder ab einem benannten Lagerort.
14.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Auftragnehmer noch weitere Leistungen übernommen hat (z. B. Versand oder Installation).
14.4 Die Auswahl der eingesetzten Methoden, technischen Mittel und Subunternehmer erfolgt ausschließlich nach eigenem Ermessen der SMATRA Group GmbH, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
14.5 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der SMATRA Group GmbH. Eine Weiterveräußerung oder Verarbeitung vor vollständigem Zahlungsausgleich ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.
15. Verzug, Mahnwesen und Zurückbehaltungsrechte
15.1 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die SMATRA Group GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Bei Handelsgeschäften beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
15.2 Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
15.3 Im Verzugsfall behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.
15.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
15.5 Die SMATRA Group GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät, Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.
16. Internationaler Gerichtsstand und Schiedsgericht für Auslandsgeschäfte
16.1 Für alle Vertragsverhältnisse mit internationalen Partnern, einschließlich solcher aus China, Hongkong, Malaysia, Japan und Südkorea, gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – Braunschweig, Deutschland.
16.3 Sofern eine abweichende Regelung im Einzelfall erforderlich oder vertraglich vereinbart ist, können die Parteien im Einvernehmen ein Schiedsverfahren durchführen. Für Partner aus dem asiatisch-pazifischen Raum kann in solchen Fällen auf Wunsch beider Seiten das Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC), das Korean Commercial Arbitration Board (KCAB INTERNATIONAL) oder die Japan Commercial Arbitration Association (JCAA) als Schiedsstelle benannt werden.
16.4 Ein entsprechendes Schiedsverfahren ist in englischer Sprache und nach den jeweils geltenden Schiedsregeln der benannten Institution durchzuführen. Der Schiedsspruch ist für beide Parteien bindend und vollstreckbar.
Teil B: Zusatz für Website-Nutzung und Online-Dienste
B.1 Die Nutzung der Website und sonstiger Online-Dienste der SMATRA Group GmbH erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.
B.2 Die Inhalte der Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche oder geschäftliche Beratung dar.
B.3 Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich die SMATRA Group GmbH das Recht vor, Nutzer ohne Vorankündigung auszuschließen oder Inhalte zu entfernen.
B.4 Die SMATRA Group GmbH übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, technische Fehlerfreiheit oder Virenfreiheit der bereitgestellten Inhalte und Services.
Teil C: Modul 1 – Beratung und Coaching
C.1 Die SMATRA Group GmbH bietet Beratungs-, Trainings- und Coachingleistungen für Unternehmen an.
C.2 Der Inhalt der Maßnahmen wird auf Basis der Zielvereinbarung mit dem Auftraggeber individuell abgestimmt.
C.3 Für den Erfolg einzelner Coaching- oder Beratungsmaßnahmen kann keine Garantie übernommen werden, da dieser wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers und dessen Mitarbeitenden abhängt.
C.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine zu verschieben, wenn wichtige Gründe dies erforderlich machen (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt).
Teil D: Modul 2 – Handel, E-Commerce & Distribution
D.1 Der Auftragnehmer vertreibt Waren und Dienstleistungen im Groß- und Einzelhandel, über E-Commerce-Plattformen sowie im Export-/Importgeschäft.
D.2 Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
D.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Ware gemäß den vereinbarten Bedingungen.
D.4 Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang richten sich nach Punkt 14 dieser AGB.
Teil E: Modul 3 – Vermietung von Arbeitsplätzen & Immobilien
E.1 Die SMATRA Group GmbH vermietet Büro- und Arbeitsflächen an Geschäftspartner zur gewerblichen Nutzung.
E.2 Mietverträge werden schriftlich geschlossen und gelten als befristet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
E.3 Die Nutzungsbedingungen (Hausordnung, technische Vorgaben etc.) sind Bestandteil des Mietvertrags.
E.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen am Mietobjekt entstehen.
Teil F: Modul 4 – Digitale Leistungen, IT-Services & APIs
F.1 Dieser Abschnitt gilt für sämtliche digitalen Leistungen wie Softwareentwicklung, Lizenzierung, API-Integration und cloudbasierte Services.
F.2 Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software oder API für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck.
F.3 Die SMATRA Group GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Kompatibilität der gelieferten digitalen Lösungen mit Drittsoftwaresystemen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
F.4 Die Wartung und Weiterentwicklung von APIs, Plattformdiensten oder digitaler Infrastruktur ist nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
F.5 Sicherheits- und Datenschutzstandards entsprechen dem Stand der Technik. Dennoch haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch Angriffe Dritter (z. B. Hacking, DDOS) entstehen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
F.6 Der Auftraggeber stellt die SMATRA Group GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der vertragswidrigen Nutzung gelieferter digitaler Leistungen, Software oder Schnittstellen durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen entstehen.
F.7 Berichte, Ergebnisse oder Entwürfe gelten als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Zugang schriftlich und begründet Einwände erhebt.
F.8 Ein Kündigungsrecht gemäß § 648 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen